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🎯 Wie können Leads rechtssicher generiert und genutzt werden?

📥 Was sind Leads?
Leads sind Datensätze von Interessenten. Diese Personen ßbermitteln in der Regel freiwillig Kontaktdaten ßber:
• ein Kontaktformular
• eine Newsletter Anmeldung
• die Teilnahme an einem Gewinnspiel
👉 Ziel: Aus Leads sollen Kunden werden.

🧲 Wie werden Leads gewonnen?
• Aufmerksamkeit erzeugen: z. B. durch Online‑Ads, Social Media, Blogartikel oder Veranstaltungen.
• Mehrwert anbieten (Lead Magnet): Whitepaper, E‑Books, Webinare, Demos oder andere hilfreiche Inhalte zum Download.
• Lead-Formular / Landing Page: Nutzer geben in das bereitgestellte Formular ihre Daten (z. B. E‑Mail‑Adresse, Name) im Austausch für diesen Mehrwert ein.
• CRM‑Verarbeitung: Die Daten werden im CRM gespeichert und sollen für Marketing‑Automation, Follow‑ups, Kampagnen und Vertriebsprozesse genutzt werden.

🔐 Datenschutzanforderungen bei der Lead‑Generierung
Einwilligung & Transparenz
Für eine Kontaktaufnahme mit den Personen aus den Leads – insbesondere zu Werbezwecken – muss eine Einwilligung bereits bei der Generierung der Leads eingeholt werden.
Werbung = alles, was mittelbar AbsatzfÜrderung sein kann und das Unternehmen in einem guten Licht dastehen lässt.
• Die Einwilligung muss transparent und informiert erfolgen – inklusive Angabe des Zwecks, für den die Daten später verwendet werden sollen, z. B. Werbung per E-Mail.
• Datenschutzhinweise (z. B. in der Datenschutzerklärung) müssen bereitgestellt werden.
• Die Nutzung eines Leads darf dann auch nur im Rahmen der erteilten Einwilligung erfolgen. Wenn z. B. ein monatlicher Newsletter vereinbart ist, darf er nicht mehrmals pro Woche versendet werden.
• Eine Weitergabe an verbundene Unternehmen zu Werbezwecken erfordert einen separaten Hinweis in der Einwilligung.
• Die Einwilligung muss zudem nachweisbar sein (Anmelde‑ & Bestätigungszeitpunkt, IP‑Adresse).

Leads aus Dritterhebung – zugekaufte Leads
Dritterhebung bedeutet, dass die Daten nicht bei den Interessenten selbst erhoben wurden, sondern zum Beispiel gekauft werden.
• Der Erwerb solcher Leads ist grundsätzlich möglich.
• Für die Nutzung der Leads, also für die Kontaktaufnahme insbesondere per E‑Mail braucht es eine wirksame Einwilligung. Der Verkäufer sollte diese Einwilligung nachweisen können. Bei der Nutzung muss das Unternehmen die Einwilligung beweisen können.
• Die Einwilligung muss auch die Weitergabe der Leads an Dritte bzw. den Verkauf umfassen.
• Bei der Kontaktaufnahme müssen dann vom Unternehmen zudem die gesonderten Informationshinweise nach Art. 14 DS-GVO beachtet werden.

Leads aus Ăśffentlichen Verzeichnissen
• Die Nutzung öffentlicher Verzeichnisse zur Lead-Generierung ist grundsätzlich möglich.
• Es gelten bei der Nutzung der Leads die gesonderten Informationshinweise nach Art. 14 DS-GVO.
• Keine Lead-Generierung unter Verwendung von Daten aus gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wie dem Impressum einer Webseite.
• Auch hier ist in der Regel eine Kontaktaufnahme nur mit Einwilligung der Personen erlaubt.

Einsatz von Tools zur Lead-Generierung
• Tools übermitteln Daten auch an den jeweiligen Dienstanbieter.
• Dafür ist in der Regel ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich.
• Es sollten nur Anbieter und Tools gewählt werden, die datenschutzrechtliche Einstellungen zulassen.
• Verantwortlich für die wirksame Generierung der Leads ist das Unternehmen, das die Leads nutzen will: Es dürfen nur Anbieter/Tools eingesetzt werden, mit denen das Unternehmen wirksame Einwilligungen (z. B. durch entsprechende Checkboxen) einholen kann.

💡Hinweis: Auch wenn es sich bei den Leads nur um Unternehmensdaten handelt (ohne Bezug zu einer Person), gibt es dennoch Vorschriften zur Kontaktaufnahme z. B. aus dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

🔜 Im Slide findest du hierzu alle Infos.

✨ Ich hoffe, die Informationen haben dir weitergeholfen!

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Eure Melissa 💙

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