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📧 Weihnachtsgrüße an Kunden per E-Mail - Was sagt die DS-GVO?

🙏Eine E-Mail eignet sich perfekt, um Kunden oder Geschäftspartnern Danke zu sagen.
🎄So kann das Unternehmen Weihnachtsgrüße schnell und unkompliziert an alle versenden.
⚠️Aber Vorsicht: Beim Versand von E-Mails an Kunden (Privatpersonen) und Ansprechpartner bei Kunden (Unternehmen) werden personenbezogene Daten verarbeitet (Name, E-Mail-Adresse).

Auf was Unternehmen dabei achten müssen, erfährst du im weiteren Text:

📧 Was muss beachtet werden?

📰Newsletter nutzen:
Weihnachtsgrüße am besten in den bestehenden Newsletter integrieren. Hier hat man bereits eine Einwilligung für die Nutzung der Daten zu Werbezwecken.

✉️Alternative -> Postversand:
Keine Einwilligung nötig. Mit gedruckte Karten bleiben die Weihnachtsgrüße länger in Erinnerung und sind zudem oft viel schöner!

📧Mehrere Empfänger immer ins BCC setzen:
Verhindert, dass Kunden/Geschäftspartner die anderen Empfänger-Adressen sehen können. Eine unberechtigte Weitergabe von personalisierten E-Mail-Adressen ist ein Datenschutzverstoß.
⚠️Das kann ein Bußgeld der Aufsichtsbehörde nach sich ziehen!

⚖️Rechtliche Grundlage:
Da Weihnachtsgrüße eine Form der Kundenbindung sind, zählt eine solche E-Mail i. d. R. zu Werbung. Es gilt damit neben der DS-GVO auch das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und damit ist ggf. eine Einwilligung erforderlich. Ausnahmen kann es für Bestandskunden geben.

🔜Im Slide findest du hierzu alle Infos.

✨Ich hoffe, die Informationen haben dir weitergeholfen!

Für mehr Tipps rund um:
🔍IT-Forensik
🛡️IT-Sicherheit
📜Datenschutz

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Eure Melissa 💙

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