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🎥 Videoüberwachung auf dem Weihnachtsmarkt – Wann ist das erlaubt?

🎄 Weihnachtsmärkte sind beliebte Treffpunkte mit vielen Besuchern.

⚠️ In den letzten Jahren traten vermehrt Risiken auf:
• Taschendiebstähle
• (angekündigte) Terroranschläge

👮 Um für Sicherheit zu sorgen setzen Städte und Gemeinden zunehmend auf Videoüberwachung.

🔒 Ziel: Schutz der Besucher, schnelle Reaktion bei Vorfällen und Abschreckung von Straftaten.

🎥 Videoüberwachung – Aber wann ist das auch datenschutzrechtlich erlaubt?

📢 Transparenz:
Besucher müssen durch sichtbare Hinweisschilder informiert werden u. a. mit Angaben zum Verantwortlichen, zum Zweck und mit Kontaktdaten.

👤 Allgemeine Persönlichkeitsrecht:
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Besucher muss beachtet werden. Kameras werden daher oft nur an Ein-oder Ausgängen oder strategischen Plätzen befestigt, die wegen der Menschenmengen sonst nicht überwacht werden könnten.

⚖️ Rechtsgrundlage:
Damit Videoaufnahmen auf dem Weihnachtsmarkt zulässig sind, muss eine Gefahrenlage bestehen, die gerade durch eine Videoüberwachung begrenzt werden kann. Dann können Kameras auf dem Gelände platziert werden, wenn der Zweck nicht durch andere Mittel z.B. Sicherheitskräfte vor Ort, erreicht werden kann.

⏱ Speicherfrist:
Aufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie benötigt werden, z. B. als Beweise für Straftaten.

👮 Zugriffsrechte:
Nur befugte Personen dürfen Aufnahmen einsehen, wie z. B.:
• Polizei/Ordnungsbehörden und Beauftragte Sicherheitsdienste
• Veranstalter

👉 Die gleichen Anforderungen gelten nach der DS-GVO übrigens für alle Unternehmen die Videoüberwachungsanlagen einsetzen.

🔜 Im Slide findest du hierzu alle Infos.

✨ Ich hoffe, die Informationen haben dir weitergeholfen!

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Eure Melissa 💙

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