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👓 Smart Glasses auf – Privatsphäre aus?
🔒 Smart Glasses: Praktisch – aber ein Risiko für die Privatsphäre?
Mit vielen Geräten ist es mittlerweile möglich, schnell Aufnahmen der eigenen Umgebung zu machen, sogenannte POV Aufnahmen (Point of View = Videoaufnahmen aus der Ich-Perspektive). Wird dazu ein Smartphone vor sich gehalten oder eine GoPro auf dem Skihelm montiert, ist das für die umstehenden Personen erkennbar. Smart Glasses hingegen sehen aus wie normale Brillen, sind aber in Wahrheit am Kopf getragene Computer mit einer Vielzahl an Funktionen.
📸 Beispiel: Ray Ban Meta Smart Glasses (2. Generation)
Diese Brille zeigt, wie leistungsfähig solche Systeme mittlerweile geworden sind: Sie besitzt Kameras und Mikrofone, ermöglicht Fotos, Videos und Livestreams und bietet KI Funktionen wie Sprachsteuerung und Übersetzung, um in Echtzeit auf die aufgenommene Umgebung zu reagieren und dem Nutzer den Alltag zu erleichtern.
⚠️ Risiken bei der Nutzung der Funktionen
Die Smart Glasses bergen dabei aber erhebliche Datenschutzrisiken, weil:
• Mikrofone und Sensoren automatisch Gesichter, Stimmen und Verhalten erfassen, teils mit KI Analyse und diese Daten in der Cloud des Herstellers speichern.
• eine leuchtende LED zwar auf das Anfertigen von Foto‑ und Videoaufnahmen hinweisen soll, diese aber oft schlecht sichtbar ist, besonders bei Tageslicht.
• Betroffene weder über die genaue Datenverarbeitung informiert werden noch eingewilligt haben und auch keine Möglichkeit haben, zu widersprechen.
⚖️ Was ist erlaubt – und was nicht?
📌 Grundsätzlich gilt:
• Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG (Grundgesetz) i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das daraus abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung geben jeder Person das Recht, nicht auf Schritt und Tritt gefilmt zu werden und selbst zu entscheiden, welche Daten man von sich preisgeben möchte.
• Sobald eine Person auf einer Aufnahme identifizierbar ist, handelt es sich um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten; dafür ist eine Rechtsgrundlage nach dem Datenschutz erforderlich (z. B. eine Einwilligung).
• Derjenige, der solche Aufnahmen anfertigen und verwenden möchte, ist nach der DS-GVO der Verantwortliche und muss die Vorgaben des Datenschutzes einhalten. Die Verantwortung für die Nutzung und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten liegt also beim Nutzer, der das Gerät verwendet und nicht beim Hersteller des Geräts.
• Auch Privatpersonen müssen die DS GVO beachten, sobald sie bei einer Datenverarbeitung den persönlichen oder familiären Bereich verlassen.
• Tonaufnahmen sind besonders kritisch: Nichtöffentliche Gespräche aufzunehmen kann strafbar sein (§ 201 StGB).
🏙️ Öffentlicher vs. privater Raum
Ă–ffentlicher Raum (= StraĂźen, Parks, Einkaufszentren)
• Privatpersonen dürfen andere Personen grundsätzlich nicht gezielt ohne deren Zustimmung filmen oder fotografieren.
• Der Staat darf bestimmte Bereiche und gefährdete Plätze – wie etwa Bahnhöfe – mittels Kameras aufnehmen und überwachen.
• In Einkaufszentren gilt das Hausrecht des Eigentümers.
Privater Raum (= Wohnungen, Häuser, private Gärten)
• Bereich, der der Privatsphäre zuzuordnen ist. Das ist der persönliche, nicht-öffentliche Lebensbereich.
• Nach §201a StGB kann es strafbar sein, andere Personen unbefugt im höchstpersönlichen Lebensbereich zu filmen oder zu fotografieren.
• Als Privatperson darf man z. B. mit einer Kamera oder einer smarten Türklingel nur das eigene Grundstück erfassen und überwachen.
âś… Wichtig zu wissen:
Auch wenn Hersteller Geräte mit Kameras, Mikrofonen und KI Funktionen verkaufen, bedeutet das nicht, dass diese Funktionen ohne Weiteres genutzt werden dürfen.
• Nutzer müssen sich vor dem Kauf informieren, welche Funktionen rechtlich (Datenschutz und Strafrecht) zulässig sind.
• Der Hersteller haftet nicht, wenn der Nutzer das Gerät verwendet und dabei die datenschutzrechtlichen oder strafrechtlichen Vorgaben verletzt.
✨ Ich hoffe, die Informationen haben dir weitergeholfen!
FĂĽr mehr Tipps rund um:
🔍 IT-Forensik
🛡️ IT-Sicherheit
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Eure Melissa đź’™
#comforit #dorfen #kmu #mittelstand #Meta #RayBan #Privatsphäre
Mit vielen Geräten ist es mittlerweile möglich, schnell Aufnahmen der eigenen Umgebung zu machen, sogenannte POV Aufnahmen (Point of View = Videoaufnahmen aus der Ich-Perspektive). Wird dazu ein Smartphone vor sich gehalten oder eine GoPro auf dem Skihelm montiert, ist das für die umstehenden Personen erkennbar. Smart Glasses hingegen sehen aus wie normale Brillen, sind aber in Wahrheit am Kopf getragene Computer mit einer Vielzahl an Funktionen.
📸 Beispiel: Ray Ban Meta Smart Glasses (2. Generation)
Diese Brille zeigt, wie leistungsfähig solche Systeme mittlerweile geworden sind: Sie besitzt Kameras und Mikrofone, ermöglicht Fotos, Videos und Livestreams und bietet KI Funktionen wie Sprachsteuerung und Übersetzung, um in Echtzeit auf die aufgenommene Umgebung zu reagieren und dem Nutzer den Alltag zu erleichtern.
⚠️ Risiken bei der Nutzung der Funktionen
Die Smart Glasses bergen dabei aber erhebliche Datenschutzrisiken, weil:
• Mikrofone und Sensoren automatisch Gesichter, Stimmen und Verhalten erfassen, teils mit KI Analyse und diese Daten in der Cloud des Herstellers speichern.
• eine leuchtende LED zwar auf das Anfertigen von Foto‑ und Videoaufnahmen hinweisen soll, diese aber oft schlecht sichtbar ist, besonders bei Tageslicht.
• Betroffene weder über die genaue Datenverarbeitung informiert werden noch eingewilligt haben und auch keine Möglichkeit haben, zu widersprechen.
⚖️ Was ist erlaubt – und was nicht?
📌 Grundsätzlich gilt:
• Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG (Grundgesetz) i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) und das daraus abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung geben jeder Person das Recht, nicht auf Schritt und Tritt gefilmt zu werden und selbst zu entscheiden, welche Daten man von sich preisgeben möchte.
• Sobald eine Person auf einer Aufnahme identifizierbar ist, handelt es sich um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten; dafür ist eine Rechtsgrundlage nach dem Datenschutz erforderlich (z. B. eine Einwilligung).
• Derjenige, der solche Aufnahmen anfertigen und verwenden möchte, ist nach der DS-GVO der Verantwortliche und muss die Vorgaben des Datenschutzes einhalten. Die Verantwortung für die Nutzung und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten liegt also beim Nutzer, der das Gerät verwendet und nicht beim Hersteller des Geräts.
• Auch Privatpersonen müssen die DS GVO beachten, sobald sie bei einer Datenverarbeitung den persönlichen oder familiären Bereich verlassen.
• Tonaufnahmen sind besonders kritisch: Nichtöffentliche Gespräche aufzunehmen kann strafbar sein (§ 201 StGB).
🏙️ Öffentlicher vs. privater Raum
Ă–ffentlicher Raum (= StraĂźen, Parks, Einkaufszentren)
• Privatpersonen dürfen andere Personen grundsätzlich nicht gezielt ohne deren Zustimmung filmen oder fotografieren.
• Der Staat darf bestimmte Bereiche und gefährdete Plätze – wie etwa Bahnhöfe – mittels Kameras aufnehmen und überwachen.
• In Einkaufszentren gilt das Hausrecht des Eigentümers.
Privater Raum (= Wohnungen, Häuser, private Gärten)
• Bereich, der der Privatsphäre zuzuordnen ist. Das ist der persönliche, nicht-öffentliche Lebensbereich.
• Nach §201a StGB kann es strafbar sein, andere Personen unbefugt im höchstpersönlichen Lebensbereich zu filmen oder zu fotografieren.
• Als Privatperson darf man z. B. mit einer Kamera oder einer smarten Türklingel nur das eigene Grundstück erfassen und überwachen.
âś… Wichtig zu wissen:
Auch wenn Hersteller Geräte mit Kameras, Mikrofonen und KI Funktionen verkaufen, bedeutet das nicht, dass diese Funktionen ohne Weiteres genutzt werden dürfen.
• Nutzer müssen sich vor dem Kauf informieren, welche Funktionen rechtlich (Datenschutz und Strafrecht) zulässig sind.
• Der Hersteller haftet nicht, wenn der Nutzer das Gerät verwendet und dabei die datenschutzrechtlichen oder strafrechtlichen Vorgaben verletzt.
✨ Ich hoffe, die Informationen haben dir weitergeholfen!
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Eure Melissa đź’™
#comforit #dorfen #kmu #mittelstand #Meta #RayBan #Privatsphäre