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🎄Gemeinde-Weihnachtsbaum: Datenschutz rund um Wunschzettel

✨In vielen Städten und Gemeinden gibt es diese Tradition: Kinder hängen ihre Wunschzettel an den Weihnachtsbaum auf dem Marktplatz.

🎁Darauf stehen die Wünsche und meist auch die Kontaktdaten, damit die Geschenke zugestellt werden können.

👩‍👩‍👧Diese Wünsche werden von der Gemeinde, Sponsoren oder Freiwilligen erfüllt.

🔒Ist das auch datenschutzrechtlich so in Ordnung? Das erfährst du im weiteren Text:

🎄Wunschzettel & Datenschutz – Hintergründe

👨‍👩‍👧Einwilligung der Eltern:
Ist nötig. Aber da die Einwilligung nicht zwangsläufig schriftlich zu erfolgen hat, kann bereits im Aufhängen des Wunschzettels am Weihnachtsbaum oder der Abgabe bei der Gemeinde eine Einwilligung gesehen werden.

🗂️Freiwillige Preisgabe der Daten:
Die Wunschzettel sollten freiwillig mit der Adresse oder den Kontaktdaten versehen werden.

🏙️Möglichkeiten für mehr Vertraulichkeit von Seiten der Gemeinde:
Vorgefertigte Wunschzettel zum Ausfüllen mit Kenn-nummern und Vornamen des Kindes zum Abtrennen und Aufhängen. So werden die Kontaktdaten der Eltern von der Gemeinde sicher verwahrt und nicht öffentlich als Teil des Wunschzettels ausgehängt.

📢Weitergabe an Sponsoren:
Die Gemeinde muss vorab informieren, welche Sponsoren beteiligt sind und an wen Daten weitergegeben werden, z. B. durch einen Hinweis auf der Internetseite oder einen Aushang.

💡Fazit: Solche Traditionen werden durch die DS-GVO nicht verboten, wie ursprünglich im Jahr 2018 befürchtet wurde. Mit etwas Umsicht und Augenmaß lässt sich der Datenschutz wahren und zugleich für mehr Sicherheit sorgen.

🔜Im Slide findest du hierzu alle Infos.

✨Ich hoffe, die Informationen haben dir weitergeholfen!

Für mehr Tipps rund um:
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Eure Melissa 💙

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