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🧩 Datenschutzmythos: „Wir sind nur B2B tätig. Die DS-GVO gilt für uns nicht“
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass die DS GVO nur Privatkundendaten betrifft. Das ist falsch. Die Verordnung schützt zwar nur natürliche Personen und nicht Unternehmen – aber im B2B (Business-to-Business = Kunden sind Unternehmen) arbeiten immer Menschen.
👤 Welche Personen sind betroffen?
Die DS GVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU Bürgern verarbeiten – unabhängig von Größe oder Geschäftsmodell. Alle natürlichen Personen von denen Daten verarbeitet werden nennt man betroffene Personen.
Als erstes ist hier an die eigenen Mitarbeitenden zu denken, von denen Daten verarbeitet werden. Im B2C (Business-to-Consumer = Kunden sind Endkunden = Privatkonsumenten) sind alle Kunden betroffene Personen.
In Bezug auf die Kunden können im B2B-Bereich betroffene Personen sein:
• Ansprechpartner in einem Unternehmen
• Geschäftsführer als Person
• Selbstständige
• Einzelunternehmen – Unternehmen ist identisch mit der natürlichen Person
Hierbei handelt es sich um natürliche Personen, auch wenn sie unternehmerisch tätig sind.
🧑‍💼 Personenbezogene Daten im B2B
Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen eine Person identifizierbar ist. Das sind z.B.:
• Namen von Ansprechpartnern
• Personalisierte E-Mail-Adressen & Telefonnummern
• Rechnungs- oder Vertragsdaten bei Einzelunternehmen oder Selbstständigen
• Newsletter-Abonnenten-Daten
Keine personenbezogenen Daten sind z.B.:
• Telefonnummer der Unternehmenszentrale
• Allgemeine Funktionsadressen wie info@firma.com
• Name und Adresse eines Unternehmens das eine juristische Person ist (GmbH, AG)
• Bankdaten und Finanzdaten eines Unternehmens das eine juristische Person ist
đź“‹ Beispiele aus dem B2B-Alltag
Alle folgenden Fälle enthalten personenbezogene Daten, in der Regel den Namen und oder die personalisierte E-Mail-Adresse von Ansprechpartnern, sowie ggf. weitere Daten:
• E-Mail an eine Geschäftskontaktperson
• Entgegennahme einer Visitenkarte auf einer Messe
• Lead-Listen
• CRM (Kundendatenbank)
• Newsletter
📣 Pflichten für Unternehmen
• Auch im B2B-Bereich brauchen Unternehmen eine Rechtsgrundlage für die Verwendung der Daten von Ansprechpartnern ihrer Kunden.
• Auch im B2B-Bereich müssen Unternehmen ihren Kunden Informationshinweise zur Verfügung stellen.
🔜 Im Slide findest du hierzu alle Infos zum Datenschutz-Mythos.
đź’¬ Ist dir dieser Datenschutz-Mythos bekannt gewesen?
✨ Ich hoffe, die Informationen haben dir weitergeholfen!
FĂĽr mehr Tipps rund um:
🔍 IT-Forensik
🛡️ IT-Sicherheit
📜 Datenschutz
👉 Folge uns für regelmäßige Updates.
Eure Melissa đź’™
#comforit #dorfen #kmu #mittelstand #DSGVO #datenschutz #mythos
👤 Welche Personen sind betroffen?
Die DS GVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU Bürgern verarbeiten – unabhängig von Größe oder Geschäftsmodell. Alle natürlichen Personen von denen Daten verarbeitet werden nennt man betroffene Personen.
Als erstes ist hier an die eigenen Mitarbeitenden zu denken, von denen Daten verarbeitet werden. Im B2C (Business-to-Consumer = Kunden sind Endkunden = Privatkonsumenten) sind alle Kunden betroffene Personen.
In Bezug auf die Kunden können im B2B-Bereich betroffene Personen sein:
• Ansprechpartner in einem Unternehmen
• Geschäftsführer als Person
• Selbstständige
• Einzelunternehmen – Unternehmen ist identisch mit der natürlichen Person
Hierbei handelt es sich um natürliche Personen, auch wenn sie unternehmerisch tätig sind.
🧑‍💼 Personenbezogene Daten im B2B
Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen eine Person identifizierbar ist. Das sind z.B.:
• Namen von Ansprechpartnern
• Personalisierte E-Mail-Adressen & Telefonnummern
• Rechnungs- oder Vertragsdaten bei Einzelunternehmen oder Selbstständigen
• Newsletter-Abonnenten-Daten
Keine personenbezogenen Daten sind z.B.:
• Telefonnummer der Unternehmenszentrale
• Allgemeine Funktionsadressen wie info@firma.com
• Name und Adresse eines Unternehmens das eine juristische Person ist (GmbH, AG)
• Bankdaten und Finanzdaten eines Unternehmens das eine juristische Person ist
đź“‹ Beispiele aus dem B2B-Alltag
Alle folgenden Fälle enthalten personenbezogene Daten, in der Regel den Namen und oder die personalisierte E-Mail-Adresse von Ansprechpartnern, sowie ggf. weitere Daten:
• E-Mail an eine Geschäftskontaktperson
• Entgegennahme einer Visitenkarte auf einer Messe
• Lead-Listen
• CRM (Kundendatenbank)
• Newsletter
📣 Pflichten für Unternehmen
• Auch im B2B-Bereich brauchen Unternehmen eine Rechtsgrundlage für die Verwendung der Daten von Ansprechpartnern ihrer Kunden.
• Auch im B2B-Bereich müssen Unternehmen ihren Kunden Informationshinweise zur Verfügung stellen.
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