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🔔 Datenschutzmythos: „Klingelschilder an der Haustür verstoßen gegen die DS-GVO“

📌 Ausgangspunkt des Mythos: Aufregung in Wien
• 2018 beschwerte sich ein Mieter in einer Wiener Gemeindewohnung darüber, dass sein Name für jeden sichtbar auf dem Klingelschild stehe und dies gegen die DS-GVO verstoße, da seine Privatsphäre nicht geschützt sei.
• Medien griffen das Thema sofort auf, da der Datenschutz seit dem Wirksamwerden der DS-GVO im Mai 2018 massiv in den Fokus der öffentlichen Diskussion geraten war. Dadurch entstand der Eindruck, es müssten massenhaft Klingelschilder entfernt werden.

🛡️ Einschätzung der Datenschutzbehörde
Die damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff stellte klar:
• Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder an Mietwohnungen ist unnötig.
• Analoge Klingelschilder fallen nämlich gar nicht in den Anwendungsbereich der DS-GVO.

⚖️ Rechtliche Grundlage
Die DS-GVO gilt nach Art. 2 nur bei:
1. Automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten
2. Nichtautomatisierter Verarbeitung, wenn sie in einem strukturierten Dateisystem erfolgt

⚙️ Was bedeutet „automatisierte Verarbeitung“?
Automatisierte Verarbeitung heißt: Daten werden von einem elektronischen oder digitalen System selbstständig verarbeitet, etwa durch digitale Klingelanlagen, oder Apps/Datenbanken, die Namen speichern oder anzeigen.

📁 Was bedeutet „nichtautomatisierte Verarbeitung in einem Dateisystem“?
Das ist eine manuelle, aber strukturierte Datensammlung, die nach bestimmten Kriterien durchsucht oder sortiert werden kann – etwa alphabetisch sortierte Karteikarten oder geordnete Papierlisten.

➡️ Fazit:
• Für analoge Klingelschilder ist die DS-GVO nicht anwendbar.
• In Deutschland ist es üblich, dass zumindest der Nachname des Bewohners an der Klingel steht.
• Eine rechtliche Pflicht gibt es dazu nicht. Nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) hat jeder Mensch das Recht, selbst über die Preisgabe seiner Daten zu bestimmen.
• Namensschilder dienen als Orientierung für Besucher, Freunde, Familie, aber auch für Polizei und Rettungsdienste.
• Ein Vermieter braucht das Einverständnis seines Mieters, um den Namen am Klingelschild anzubringen – Das war aber bereits vor der DS-GVO geltendes Recht.

🔍 Ursprung des Mythos:
Die Einführung der DS-GVO im Mai 2018 war von intensiver Panikmache geprägt, angetrieben durch Horrorszenarien von Anwälten und Medien, die massive Abmahnwellen und ruinöse Bußgelder voraussagten. Plötzlich glaubte man jede Verwendung von Datenverstöße gegen die DS-GVO und der Datenschutz würde es Unternehmen unmöglich machen, Daten von Kunden zu nutzen.

👉 Grundsatz:
• Viele „neue“ Regelungen, für die der Datenschutz verantwortlich gemacht wurde, gab es bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO, sie wurden nur nicht beachtet.
• Die Nutzung von Daten wird durch die DS-GVO nicht grundsätzlich verboten, die DS-GVO regelt nur, in welchen Fällen personenbezogene Daten von Unternehmen genutzt werden dürfen, zum Beispiel für eine Vertragsabwicklung.
• Indem die DS-GVO Vorgaben für Unternehmen macht, wann sie Daten von Personen nutzen dürfen, schützt die DS-GVO das Grundrecht der Menschen auf informationelle Selbstbestimmung, indem Daten nicht willkürlich oder missbräuchlich verwendet werden dürfen.

🔜 Im Slide findest du hierzu alle Infos zum Datenschutz-Mythos.

💬 Ist dir dieser Datenschutz-Mythos bekannt gewesen?

✨ Ich hoffe, die Informationen haben dir weitergeholfen!

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Eure Melissa 💙

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