... bei der Wahl eines externen Datenschutzbeauftragten von ComFor-IT
1. Schnelle Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen
Als externe Datenschutzbeauftragte können wir sofort mit der Analyse Ihres Betriebes beginnen und dafür Sorge tragen, die Anforderungen der Datenschutzgesetze schnellstmöglichst umzusetzen.
2. Vertrauen durch Datenschutz
Durch die Umsetzzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen schaffen Sie Vertrauen - bei Ihren Mitarbeitern und Ihren Kunden. Nicht selten hat Ihr Unternehmen dadurch auch einen Wettbewerbsvorteil!
3. Fachliche Kompetenz
Unsere Datenschutzberater sind durch die Akademie des TÜV-Süd zertifiziert. Sie kennen nicht nur die einschlägigen Bestimmungen, sie sind auch Fachleute im IT-Sektor. Ständige Aus- und Weiterbildung ist Pflicht, organisatorische und betriebswirtschaftliche Abläufe sind Ihnen nicht fremd.
4. Ersparnisse bei Kosten und Zeit
Die Etablierung eines Datenschutzbeauftragten aus den Reihen Ihres Unternehmens (auch bei einer neuen Festeinstellung) kostet Ihr Unternehmen ersteinmal Geld und Zeit, bevor der interne Datenschutzbeauftragte seine Arbeit aufnehmen kann. Er muss ausgebildet werden, benötigt ein Büro und entsprechendes Equipment. Nicht mitgerechnet ist die ständige Weiterbildung. Unsere Datenschutzbeauftragten nehmen sofort ihre Arbeit auf. Neben dem vereinbarten Honorar fallen keine weitern Kosten an.
5. Interessenskonflikte
Bei einem externer Datenschutzbeauftragten sind keine betrieblichen Interessenskonflikte gegeben, da er sonst keine weiteren Arbeiten in Ihrem Unternehmen wahrnimmt. Die Unternehmensleitung, die Abteilungsleiter oder Administratoren kommen als Datenschutzbeauftragte nicht in Betracht, ebenso nicht Ihre externen IT-Dienstleister.
6. Kündigungsschutz
Einem internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten darf praktisch nicht gekündigt werden, ähnlich einem Betriebsrat. Mit uns schließen sie einen befristeten Vertrag ab.
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