Datenschutz PDF Drucken E-Mail

 

Was versteht man darunter?


Der Schutz des Rechtes einer natürlichen Person auf informationelle Selbstbestimmung ist ein verfassungsrechtliches Gebot. Die datenschutzrechtlichen Regelungen sollen diesen Rechtsanspruch durch organisatorische und verfahrensrechtliche Kontrollvorkehrungen sicherstellen. Zusätzlich dient gut organisierter Datenschutz den Unternehmen, denn er hilft, die missbräuchliche Verwendung von Daten durch geeignete Maßnahmen (technisch/organisatorisch) zu vermeiden.

Datenschutz soll es dem Einzelnen ermöglichen, seine Privatsphäre zu schützen und zu erhalten und ist eine gesetzliche Pflicht, die alle Unternehmen trifft. Die Sicherstellung des Datenschutzes dient auch dem Schutz Ihres Unternehmens vor einer zivil- und strafrechtlichen Verfolgung sowie der Ahndung von Vergehen gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen. Datenschutz gewährleistet damit nicht nur das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, sondern stellt ein Unternehmen auch vor eine wichtige Aufgabe kaufmännischer Sorgfalt.

Die Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften obliegt gemäß §38 BDSG der Aufsichtsbehörde für Datenschutz, deren Befugnisse und Unabhängigkeit durch das neue BDSG stark erweitert wurden. Generell ist die Aufsichtsbehörde befugt, ohne konkreten Anlass Geschäftsräume zu betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen. Ferner kann sie Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel anordnen und bei schwerwiegenden Mängeln den Einsatz einzelner Verfahren untersagen.

Ein Verstoß gegen das BDSG kann nach §§ 43, 44 BDSG mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, bei Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht, bestraft werden. Wer seine Datenschutzpflichten verletzt, handelt ordnungswidrig, was mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- Euro, bei materiellen Rechtsverstößen bis zu 300.000,- Euro geahndet werden kann.

Nicht nur die Strafandrohungen sind Grund genug, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Auch Ihre Kunden und auch Ihre Mitarbeiter dürfen den vertrauensvollen Umgang mit ihren persönlichen Daten in Ihrem Unternehmen erwarten.

Als externer Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen unterstützen wir Sie dabei!

Vom TÜV wurden wir für die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zertifiziert. GDDUnsere Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V. ist aktuell.

 
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