Gutachten

Gerichtsgutachten

Die Strafverfolgungsbehörden – Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – beauftragen die Auswertung und Analyse sichergestellter Datenträger in einem Strafverfahren. Hier wird durch den Auftraggeber die Fragestellung konkretisiert.
Das Gutachten dient dazu, den Tatvorwurf zu erhärten oder entlastende Sachverhalte aufzudecken.
 

Privatgutachten

Seit der großen Akzeptanz und Verbreitung von EDV-Systemen ist es leider oft notwendig, bestimmte Fragen gerichtsverwertbar zu analysieren und – wenn möglich – zu beantworten.
Stellen Sie sich die Konsequenzen vor, wenn in Ihrer Firma…

  • gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wird?
  • Firmengeheimnisse preisgegeben werden?
  • Mitarbeiter nicht lizenzierte Software downloaden und installieren?
  • verleumderische E-Mails Ihre Firma verlassen?
  • Betrug im Internet aus Ihrem Netzwerk stattfindet?
  • auf Ihrer Datensicherung keine Daten sind?
  • in unvorhergesehenen Situationen/Störfällen nicht angemessen reagiert werden kann?
  • Ihre Mitarbeiter bis zu 100 Stunden privat im Internet surfen?
  • Sie ehemaligen Mitarbeiten alle E-Mails hinterher senden müssen?

Nach dem Gesetz* sind Unternehmen zu einem IT-Risiko-Management und zur Absicherung der Daten verpflichtet.
Im Falle des Falles kann Sie ein Gutachten bei Ihrer Beweisführung unterstützen, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind. Außerdem kann Ihnen ein Gutachten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem illoyalen Mitarbeiter wertvolle Dienste leisten.

*

  • Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
  • ISO 17799 (Information technology -- Code of practice for information security management)

Tel.: 08122 - 868 359 5
Fax: 08122 - 868 359 7
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!